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Neue Regeln für Reisen nach Deutschland

Liebe Gäste, wir weisen Sie darauf hin, dass ab Sonntag, 1. August, jeder, der nach Deutschland einreist, unabhängig vom Herkunftsland und dem verwendeten Transportmittel, vor Einreise oder Einschiffung einen Impfausweis vorlegen muss „geimpfte“ Personen, die den Impfzyklus mindestens 14 Tage abgeschlossen haben, wenn der Impfstoff zwei Dosen umfasst), geheilt werden oder sich mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zuvor mit dem Coronavirus infiziert haben, mit einem Antigen-Schnellabstrich (durchgeführt in den 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland) oder molekularer PCR (durchgeführt in den letzten 72 Stunden) negativ getestet. Diese Verpflichtung gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren und nur sehr begrenzte, gesetzlich vorgesehene Ausnahmen. Die Dokumentation über Impfung, Genesung oder das Ergebnis des Abstrichs kann in italienischer, deutscher, englischer, französischer oder spanischer Sprache verfasst werden. Für die Einreise nach Deutschland besteht keine Meldepflicht, jedoch ist eine grüne Bescheinigung, in Papier- oder digitaler Form, für den Fall einer eventuellen Kontrolle erforderlich. Neben dieser Pflicht gibt es weitere Gesundheitspflichten, die jedoch nur für diejenigen gelten, die sich in den 10 Tagen vor der Einreise in Deutschland in als „gefährdet“ eingestuften Ländern aufgehalten haben. Italien zählt derzeit nicht zu den von Deutschland als „gefährdet“ eingestuften Gebieten: Ab dem 1. negativer Test. Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopps ist uneingeschränkt erlaubt. Allerdings sind Verzögerungen an den Grenzen möglich. Transitreisende sind in Österreich von der Pflicht zur elektronischen Registrierung und Vorlage eines negativen Tests befreit.