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Info über Coronavirus und Reisen

Ab dem 16. Mai kann Italien Urlaubern aus der EU, Israel und Großbritannien die Rückkehr nach Italien ermöglichen. Ein Impfpass (vollständig geimpft), ein Wiederherstellungszertifikat (in den letzten 6 Monaten) oder ein negativer Test (einschließlich eines Schnelltests, der nicht älter als 48 Stunden ist) müssen zur Einreise eingereicht werden. Es ist geplant, einen nationalen "Green Pass" auszustellen. Weitere Details zur Ausgabe des "Green Pass" sind noch nicht bekannt. Die Einreise durch Österreich und die Schweiz ist möglich. NEU: Rückkehr nach Deutschland Die Bundesregierung hat neue Einreisebestimmungen erlassen. Dies hat es viel einfacher gemacht, aus dem Urlaub nach Italien und zurück zu reisen. Seit dem 13. Mai gilt für die Einreise aus einem einfachen Risikobereich nach Deutschland Folgendes: "Geprüfte, geimpfte und gerettete Personen müssen sich nicht in Quarantäne befinden, wenn sie entsprechende Nachweise vorlegen können." In Deutschland sind folgende Personen von der Quarantäneanforderung ausgenommen: Personen mit einer vollständigen Impfung (ab 14 Tagen nach der letzten erforderlichen Impfdosis) Personen, die sich von Covid-19 erholt haben (hier muss ein positiver PCR-Test vorgelegt werden mindestens 28 Tage und nicht älter als 6 Monate. Außerdem dürfen keine aktuellen Covid-19-Symptome vorliegen.) Personen mit einem negativen Test (Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden ist - oder einem PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist 72 Stunden). Kinder unter 6 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.